Beschluss zu TOP 10
Die nördliche Verlängerung des Schafbergweges zum öffentlichen Feld- und Waldweg um die Fl.Nrn. 274/2 und 271/2 Gemarkung Offenbau wird gem. Art. 6 BayStrWG mit Wirkung zum 31.07.2016 gewidmet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt